Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 steht monatlich ein Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er kann unter anderem für Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe und Betreuung verwendet werden.
Kostenübernahme
Viele unserer Leistungen lassen sich bei einem anerkannten Pflegegrad bezuschussen. Wir erklären verständlich, welche Möglichkeiten es gibt, und beraten Sie persönlich.
Leistungen
Bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 steht monatlich ein Entlastungsbetrag zur Verfügung. Er kann unter anderem für Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe und Betreuung verwendet werden.
Sind pflegende Angehörige verhindert oder brauchen eine Pause, kann die Verhinderungspflege Betreuung und Unterstützung mitfinanzieren. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich oft steuerlich geltend machen. Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung für Ihre Unterlagen.
Schnell-Check
Wählen Sie Ihren Pflegegrad, um alle Leistungen auf einen Blick zu sehen, aktuelle Beträge nach SGB XI (Stand 2026).
Pflegegrad
Richtwert nach § 45b SGB XI. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.
Für unsere Alltagshilfe nutzen Sie vor allem den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat, jeder Pflegegrad). Ab Pflegegrad 2 kommen Verhinderungspflege und der Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags) hinzu. Die genaue Abrechnung hängt von der Anerkennung nach Landesrecht ab, wir beraten Sie gern.
Kostenlos anfragenSo einfach geht's
Pflegegrad klären oder beantragen, falls noch nicht vorhanden.
Gemeinsam besprechen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind.
Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Abrechnung.
Sie nutzen Ihre Ansprüche und werden spürbar entlastet.
Wir nehmen uns Zeit und erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation möglich ist.